Betreff
Städtische Investitionskostenzuschüsse an freie Träger von Kindertagesstätten
Vorlage
0752/2021
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Der Stadtrat beschließt, nach den Vorberatungen im Jugendhilfeausschuss und im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, die im Anhang befindlichen „Richtlinien über die Gewährung von städtischen Zuschüssen zu den Bau- und Ausstattungskosten von Kindertagesstätten in freier Trägerschaft im Jugendamtsbezirk Mainz“. Die Richtlinien treten zum 01.07.2021 in Kraft.

 

Die vom Stadtrat in der Sitzung am 12.09.2018 beschlossenen Richtlinien über die Gewährung von städt. Zuschüssen zu den Bau- und Ausstattungskosten von Kindertagesstätten im Jugendamtsbezirk Mainz“ treten mit Wirkung zum 30.06.2021 außer Kraft.

 

Die AG Kita, der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen beraten vor und der Stadtrat beschließt, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans für die Jahre 2021/2022 durch die ADD, die außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln für das Projekt „Investitionszuschüsse an freie Träger“ in Höhe von 1.000.000 Euro im Haushaltsjahr 2022.