Betreff
Unverhältnismäßige Ausgangssperre und Maskenpflicht am Rheinufer in Mainz, AfD
Vorlage
0680/2021
Art
Anfrage (Stadtrat)

Mit einer Allgemeinverfügung bis zum 25. April 2021 hat die Stadt Mainz eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr und die Maskenpflicht am Rheinufer verlängert, obwohl die wenig aussagekräftigen Inzidenzzahlen trotz Ausgangssperre angestiegen sind. Diese wissenschaftlich unsinnige und symbolische Maßnahme ist völlig unverhältnismäßig und wird von führenden Aerosolforscher als nutzlos eingeordnet, weil Aerosole sich in frischer Luft sehr schnell auflösen. Verschiedene Gerichte haben bereits Ausgangssperren und Maskenpflicht aufgehoben und als klar unverhältnismäßig und rechtswidrig eingeordnet.