Betreff
Übertragung von Haushaltsausgaberesten aus dem Jahr 2020 nach 2021
Vorlage
0528/2021
Aktenzeichen
20/202102/20-21
Art
Beschlussvorlage Stadtrat
Der
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfiehlt, der Stadtrat beschließt,
die in der
Anlage 1 aufgeführten Ansätze aus dem
Haushaltsjahr 2020 für übertragbar zu erklären.
Der
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie der Stadtrat nehmen von den
kraft Gesetz übertragbaren Ansätzen aus dem Haushaltsjahr 2020 gemäß der Anlage 2 Kenntnis.