Betreff
Übertragung von Haushaltsausgaberesten aus dem Jahr 2020 nach 2021
Vorlage
0528/2021
Aktenzeichen
20/202102/20-21
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfiehlt, der Stadtrat beschließt, die in der

Anlage 1 aufgeführten Ansätze aus dem Haushaltsjahr 2020 für übertragbar zu erklären.

 

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie der Stadtrat nehmen von den kraft Gesetz übertragbaren Ansätzen aus dem Haushaltsjahr 2020 gemäß der Anlage 2 Kenntnis.