Betreff
Sachstandsbericht zu Antrag 0056/2021 - ÖPD, SPD, CDU, Grüne, FDP, DIE LINKE;
hier: Kein Verkauf des städtischen Geländes "Am Heiligenhaus"
Vorlage
0334/2021
Aktenzeichen
23 Go 10 1/03
Art
Beschlussvorlage Ausschüsse/Ortsbeiräte

Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:

 

1. Die Verwaltung der Stadt Mainz (insbesondere Dezernate für Liegenschaften,

Grün- und Umweltschutz und Bauen) soll alle Gespräch über die Nutzung des Geländes „Am Heiligenhaus“ für Wohnbebauung umgehend einstellen und dadurch den Baumbestand auf dem Gelände als Naturfläche für den Stadtteil Hartenberg-Münchfeld  zu erhalten.

 

Der Stadtvorstand hat in seiner Sitzung am 19.01.2021 festgelegt, dass der Verkauf einer Teilfläche aus dem Grundstück Gemarkung Gonsenheim, Flur 10, Nr. 113/17 zur Realisierung von Wohnbebauung nicht weiter betrieben wird und die aufgrund eines Ausschreibungsverfahrens eingeleitete Vermarktung der Teilfläche einzustellen. Diese Festlegung wurde unmittelbar umgesetzt.

 

2. Die Verwaltung soll die Möglichkeit nutzen, die § 1 Abs. 8 BauGB bietet, um den

    Bebauungsplan H 70 aufzuheben.

 

Die zur Beantwortung der Frage nötige Stellungnahme eines anderen Dezernates fehlt noch, wird aber zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachgereicht.

 

3. Das Grün- und Umweltamt als Untere Naturschutzbehörde soll alle gesetzlichen

Möglichkeiten (hier: § 29 BNatschG) nutzen, um das Wäldchen „Am Heiligenhaus“ als geschützten Landschaftsbestandteil unter Schutz zu stellen.

 

Die zur Beantwortung der Frage nötige Stellungnahme eines anderen Dezernates fehlt noch, wird aber zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachgereicht.

 

4. Die Verwaltung soll als dringliche Aufgabe im Ortsteil Hartenberg-Münchfeld

einen Alternativstandort für die im Bereich „Am Heiligenhaus“ geplante Kindertagesstätte suchen (der bisher als provisorischer Standort genutzte Standort oberhalb Fort Hauptstein wäre hier eine durchaus geeignete Fläche, die schon einer stadtnahen Gesellschaft – Wohnbau – gehört).

 

Die Verwaltung prüft derzeit alternative Standorte für die auf dem Areal gemäß Beschluss des Stadtrates 1282/2018 vorgesehene Kindertagesstätte.

Der Standort soll im Bereich Münchfeld verortet werden, da sich im Bereich Hartenberg bereits sieben Kindertagesstätten befinden, im Bereich Münchfeld jedoch nur eine Kindertagesstätte eines freien Trägers. Vor diesem Hintergrund erfüllt der im Bereich des Hartenberg gelegene Standort „Am Fort Hauptstein“ nicht die erforderlichen Kriterien und scheidet aus. Darüber hinaus ist bei der Standortwahl zu berücksichtigen, dass am zukünftigen Standort auch eine Hortgruppe angeboten werden soll.


 

5. Die Verwaltung wird gebeten, Standortkonkretisierungen und –alternativen

    zeitnah dem Ortsbeirat vorzulegen.

 

Die Suche nach einem alternativen Standort bedarf einer engen und umfangreichen Abstimmung unter den beteiligten Fachdienststellen. Sobald ein Ersatzstandort für die geplante KiTa „Am Heiligenhaus“ herausgearbeitet und festgelegt wurde, wird der Ortsbeirat über diesen konkreten Standort informiert.