hier: Kein Verkauf des städtischen Geländes "Am Heiligenhaus"
Die
Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
1. Die Verwaltung der Stadt Mainz (insbesondere Dezernate für
Liegenschaften,
Grün- und
Umweltschutz und Bauen) soll alle Gespräch über die Nutzung des Geländes „Am
Heiligenhaus“ für Wohnbebauung umgehend einstellen und dadurch den Baumbestand
auf dem Gelände als Naturfläche für den Stadtteil Hartenberg-Münchfeld zu erhalten.
Der Stadtvorstand hat in seiner Sitzung am
19.01.2021 festgelegt, dass der Verkauf einer Teilfläche aus dem Grundstück
Gemarkung Gonsenheim, Flur 10, Nr. 113/17 zur Realisierung von Wohnbebauung
nicht weiter betrieben wird und die aufgrund eines Ausschreibungsverfahrens
eingeleitete Vermarktung der Teilfläche einzustellen. Diese Festlegung wurde
unmittelbar umgesetzt.
2. Die Verwaltung soll die Möglichkeit nutzen, die § 1 Abs. 8 BauGB bietet,
um den
Bebauungsplan
H 70 aufzuheben.
Die zur Beantwortung der Frage nötige
Stellungnahme eines anderen Dezernates fehlt noch, wird aber zum
nächstmöglichen Zeitpunkt nachgereicht.
3. Das Grün- und Umweltamt als Untere Naturschutzbehörde soll alle
gesetzlichen
Möglichkeiten
(hier: § 29 BNatschG) nutzen, um das Wäldchen „Am Heiligenhaus“ als geschützten
Landschaftsbestandteil unter Schutz zu stellen.
Die zur Beantwortung der Frage nötige
Stellungnahme eines anderen Dezernates fehlt noch, wird aber zum
nächstmöglichen Zeitpunkt nachgereicht.
4. Die Verwaltung soll als dringliche Aufgabe im Ortsteil
Hartenberg-Münchfeld
einen
Alternativstandort für die im Bereich „Am Heiligenhaus“ geplante
Kindertagesstätte suchen (der bisher als provisorischer Standort genutzte
Standort oberhalb Fort Hauptstein wäre hier eine durchaus geeignete Fläche, die
schon einer stadtnahen Gesellschaft – Wohnbau – gehört).
Die Verwaltung prüft derzeit alternative Standorte für die auf dem
Areal gemäß Beschluss des Stadtrates 1282/2018 vorgesehene Kindertagesstätte.
Der Standort soll im Bereich Münchfeld verortet werden, da sich im Bereich
Hartenberg bereits sieben Kindertagesstätten befinden, im Bereich Münchfeld
jedoch nur eine Kindertagesstätte eines freien Trägers. Vor diesem Hintergrund
erfüllt der im Bereich des Hartenberg gelegene Standort „Am Fort Hauptstein“
nicht die erforderlichen Kriterien und scheidet aus. Darüber hinaus ist bei der
Standortwahl zu berücksichtigen, dass am zukünftigen Standort auch eine Hortgruppe
angeboten werden soll.
5. Die Verwaltung wird gebeten, Standortkonkretisierungen und
–alternativen
zeitnah
dem Ortsbeirat vorzulegen.
Die
Suche nach einem alternativen Standort bedarf einer engen und umfangreichen
Abstimmung unter den beteiligten Fachdienststellen. Sobald ein Ersatzstandort
für die geplante KiTa „Am Heiligenhaus“ herausgearbeitet und festgelegt wurde,
wird der Ortsbeirat über diesen konkreten Standort informiert.