Präambel:
Bürger*innenbudgets[1]
haben viele Vorteile und sind ein wichtiges Mittel zur Stärkung demokratischer
Strukturen. Sie schaffen Vertrauen in Verwaltung und Politik, indem sie
Transparenz herstellen. Sie schaffen Identifikation der Bürger*innen mit ihrem
Gemeinwesen, indem sie Möglichkeiten zur Mitbestimmung bieten. Sie sind ein
Mittel zur Modernisierung der Verwaltungsstrukturen und sie stärken das
politische Engagement. Bürger*innenbudgets sind ein wichtiger Baustein im
Bereich der Bürger*innenbeteiligung.
Jede Kommune gestaltet den Prozess, in dem ein solches Budget realisiert wird, anders aus. Folgende Kriterien sind aber besonders wichtig und in der Regel in jedem erfolgreichen Projekt enthalten:
● Eine digitale Plattform bildet die Basis für eine niedrigschwellige Teilnahmemöglichkeit
● Eine digitale Beteiligung allein reicht nicht aus, eine Verbindung mit einer Vor-Ort Veranstaltung, bei der z.B. die Projektideen vorgestellt oder gemeinsam ausgearbeitet werden, ist wichtig
● Personeller Aufwand in der Verwaltung muss eingeplant werden, damit der Prozess von Anfang an richtig begleitet und kommuniziert werden kann. Beispiel Wuppertal: 362.000 Einwohner*innen; 5000 Angestellte in der Verwaltung; 4,5 Stellen in der Stabsstelle “Bürgerbeteiligung” direkt beim Bürgermeister angesiedelt
● Eingereichte Projekte müssen in mehreren Schritten durch die Verwaltung auf verschiedene Kriterien hin geprüft werden. Dazu gehören: Machbarkeit (juristisch, baulich etc.) und Gemeinwohlorientierung
● Frühzeitige Einbindung der Fachverwaltung
● Frühzeitige Einbindung der Ortsbeiräte
● Es gibt eine Höchstfördergrenze pro Projekt (in Wuppertal 50.000€)
Wie viel kostet es?[2]
Man kann sich entweder über den Anteil am Gesamthaushalt oder der geförderten Summe pro Einwohner*in einer geeigneten Summe für die Stadt Mainz nähern. So fördern bestehende Projekte:
● Wuppertal: 200.000 € Gesamtbudget in 2021[3]
● Polen: Kreisfreie Städte sind verpflichtet, 0,5% ihres Gesamthaushalts über ein Bürger*innenbudget auszugeben (reine Fördersumme, ohne Personalaufwand)[4]
● Brandenburg: Budget pro Kopf zwischen 0,6€ Potsdam und 7,69€ Ketzin/Havel[5][6]
Das Ziel von Bürger*innenbudgets ist es, die Menschen der Stadt ohne große Hürden (z.B. Kenntnis von Haushaltsfragen) an der Gestaltung des Gemeinwesen teilhaben zu lassen.
[1] Weitere Informationen: https://www.buergerhaushalt.org/de/faq_bhh#n63
[2] Alle genannten Zahlen sind von verschiedenen Personen in einem hier verföffentlichten Vortrag genannt: https://www.youtube.com/watch?v=O4FuV16o0Rc
[3] https://www.wuppertal.de/microsite/buergerbeteiligung/verfahren/content/buergerbudget-2021.php
[4] Daniel Urbanski (2019) “Participatory Budgeting in Poland. Analysis of legal Regulations.” in: Copernicus Journal of Political Studies, pp. 52
[5] Interne Studie des Verein “mitMachen e.V. JUBU Projekt”, Kontakt Martina Rumpel und Roman Poplawski: https://www.mitmachen-potsdam.de/
[6]https://buergerhaushalt.org/sites/default/files/Herzberg_2018_Buergerbudgets_Laendliche_Raeume_final_0.pdf