Betreff
Bürger*innenbudget (Piraten & Volt)
Vorlage
0199/2021
Art
Antrag (Stadtrat)

Präambel:

Bürger*innenbudgets[1] haben viele Vorteile und sind ein wichtiges Mittel zur Stärkung demokratischer Strukturen. Sie schaffen Vertrauen in Verwaltung und Politik, indem sie Transparenz herstellen. Sie schaffen Identifikation der Bürger*innen mit ihrem Gemeinwesen, indem sie Möglichkeiten zur Mitbestimmung bieten. Sie sind ein Mittel zur Modernisierung der Verwaltungsstrukturen und sie stärken das politische Engagement. Bürger*innenbudgets sind ein wichtiger Baustein im Bereich der Bürger*innenbeteiligung.

 

Jede Kommune gestaltet den Prozess, in dem ein solches Budget realisiert wird, anders aus. Folgende Kriterien sind aber besonders wichtig und in der Regel in jedem erfolgreichen Projekt enthalten:

       Eine digitale Plattform bildet die Basis für eine niedrigschwellige Teilnahmemöglichkeit

       Eine digitale Beteiligung allein reicht nicht aus, eine Verbindung mit einer Vor-Ort Veranstaltung, bei der z.B. die Projektideen vorgestellt oder gemeinsam ausgearbeitet werden, ist wichtig

       Personeller Aufwand in der Verwaltung muss eingeplant werden, damit der Prozess von Anfang an richtig begleitet und kommuniziert werden kann. Beispiel Wuppertal: 362.000 Einwohner*innen; 5000 Angestellte in der Verwaltung; 4,5 Stellen in der Stabsstelle “Bürgerbeteiligung” direkt beim Bürgermeister angesiedelt

       Eingereichte Projekte müssen in mehreren Schritten durch die Verwaltung auf verschiedene Kriterien hin geprüft werden. Dazu gehören:  Machbarkeit (juristisch, baulich etc.) und Gemeinwohlorientierung

       Frühzeitige Einbindung der Fachverwaltung

       Frühzeitige Einbindung der Ortsbeiräte

       Es gibt eine Höchstfördergrenze pro Projekt (in Wuppertal 50.000€)

 

Wie viel kostet es?[2]

Man kann sich entweder über den Anteil am Gesamthaushalt oder der geförderten Summe pro Einwohner*in einer geeigneten Summe für die Stadt Mainz nähern. So fördern bestehende Projekte:

       Wuppertal: 200.000 € Gesamtbudget in 2021[3]

       Polen: Kreisfreie Städte sind verpflichtet, 0,5% ihres Gesamthaushalts über ein Bürger*innenbudget auszugeben (reine Fördersumme, ohne Personalaufwand)[4]

       Brandenburg: Budget pro Kopf zwischen 0,6€ Potsdam und 7,69€ Ketzin/Havel[5][6]

 

 

Das Ziel von Bürger*innenbudgets ist es, die Menschen der Stadt ohne große Hürden (z.B. Kenntnis von Haushaltsfragen) an der Gestaltung des Gemeinwesen teilhaben zu lassen.

 

 



[2] Alle genannten Zahlen sind von verschiedenen Personen in einem hier verföffentlichten Vortrag genannt: https://www.youtube.com/watch?v=O4FuV16o0Rc

[3] https://www.wuppertal.de/microsite/buergerbeteiligung/verfahren/content/buergerbudget-2021.php

[4] Daniel Urbanski (2019) “Participatory Budgeting in Poland. Analysis of legal Regulations.” in: Copernicus Journal of Political Studies, pp. 52

[5] Interne Studie des Verein “mitMachen e.V. JUBU Projekt”, Kontakt Martina Rumpel und Roman Poplawski: https://www.mitmachen-potsdam.de/

[6]https://buergerhaushalt.org/sites/default/files/Herzberg_2018_Buergerbudgets_Laendliche_Raeume_final_0.pdf