hier: Werbeanlagen - Ausbau, Belästigung und Diskriminierung stoppen
1. Die Anzahl und Sichtbarkeit der Werbeanlagen in der Altstadt soll nicht
erhöht
werden. Der Ausbau ist zu stoppen
– aktuell in der Schillerstraße.
Antwort:
Bereits zum Antrag 1018/2020 wurde dargelegt, dass die
Gestaltungsplanung zur Bahnhofstraße/Schillerstraße/Münsterplatz eine
umfassende Neugestaltung der Straßenräume und eine Neuordnung der gesamten
Möblierung – darunter auch der Werbung im öffentlichen Raum – umfasst.
Die Entwürfe werden in zahlreichen Abstimmungsrunden
geprüft, in Bürgerversammlungen diskutiert und den politischen Gremien zur
Beschlussfassung vorgelegt. Durch diesen umfassenden Planungsprozess soll eine
abgestimmte funktionale Ausstattung und ein attraktives Erscheinungsbild
gewährleistet, und eine große Akzeptanz erzeugt werden.
Oft müssen unterschiedliche Belange miteinander
abgewogen und auch Kompromisse gefunden werden. So auch bei dem Thema „Werbung
im öffentlichen Raum“, da zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen die
Ausstattung des öffentlichen Raums mit einem gewissen Kontingent an
Werbeanlagen gefordert wird, und dem Ziel ein attraktives Stadtbild zu
schaffen.
Auch die Werbeanlagen in der Schillerstraße wurden in
der Planungsphase mit den am Entwurf Beteiligten abgestimmt. Darunter auch mit
der Fa. Ströer / Deutsche Städte Medien GmbH. Im weiteren Verfahren wird eine
Prüfung der Standorte im Baugenehmigungsverfahren erfolgen. Bei Erteilung einer
Baugenehmigung ist ein Verzicht nur im Einvernehmen mit dem Werbeunternehmen
möglich.
2. Der Ortsbeirat ist bei wichtigen stadtbildgestaltenden Aspekten
beratend
einzubeziehen.
Antwort:
Alle wichtigen stadtbildgestalterischen Aspekte von
besonderer Bedeutung werden in geübter Praxis bereits heute den politischen
Gremien, je nach Tragweite, zur Kenntnisnahme oder Entscheidung vorgelegt.
Die Punkte 3 und 4 wurden laut Protokollauszug gestrichen.
5. Die
Verwaltung wird gebeten, den Stadtrat und den Ortsbeirat nach Ablauf des
jetzigen Vertrages rechtzeitig in die
Entscheidung einzubinden, ob ein neuer
Vertrag ausgeschrieben werden soll.
Antwort:
Die Ermächtigung der Verwaltung zum Abschluss eines neuen Vertrages wird regelmäßig durch den Stadtrat unter Einbeziehung der vorberatenden Gremien erteilt.