Betreff
Sachstandsbericht zu Antrag 1449/2020 - SPD/Grüne
hier: Werbeanlagen - Ausbau, Belästigung und Diskriminierung stoppen
Vorlage
2177/2020
Aktenzeichen
63 11 04/0
Art
Beschlussvorlage Ausschüsse/Ortsbeiräte

1. Die Anzahl und Sichtbarkeit der Werbeanlagen in der Altstadt soll nicht erhöht 

    werden. Der Ausbau ist zu stoppen – aktuell in der Schillerstraße.

 

Antwort:

Bereits zum Antrag 1018/2020 wurde dargelegt, dass die Gestaltungsplanung zur Bahnhofstraße/Schillerstraße/Münsterplatz eine umfassende Neugestaltung der Straßenräume und eine Neuordnung der gesamten Möblierung – darunter auch der Werbung im öffentlichen Raum – umfasst.

 

Die Entwürfe werden in zahlreichen Abstimmungsrunden geprüft, in Bürgerversammlungen diskutiert und den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. Durch diesen umfassenden Planungsprozess soll eine abgestimmte funktionale Ausstattung und ein attraktives Erscheinungsbild gewährleistet, und eine große Akzeptanz erzeugt werden.

 

Oft müssen unterschiedliche Belange miteinander abgewogen und auch Kompromisse gefunden werden. So auch bei dem Thema „Werbung im öffentlichen Raum“, da zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen die Ausstattung des öffentlichen Raums mit einem gewissen Kontingent an Werbeanlagen gefordert wird, und dem Ziel ein attraktives Stadtbild zu schaffen.

 

Auch die Werbeanlagen in der Schillerstraße wurden in der Planungsphase mit den am Entwurf Beteiligten abgestimmt. Darunter auch mit der Fa. Ströer / Deutsche Städte Medien GmbH. Im weiteren Verfahren wird eine Prüfung der Standorte im Baugenehmigungsverfahren erfolgen. Bei Erteilung einer Baugenehmigung ist ein Verzicht nur im Einvernehmen mit dem Werbeunternehmen möglich.

 

 

2. Der Ortsbeirat ist bei wichtigen stadtbildgestaltenden Aspekten beratend 

    einzubeziehen.

 

Antwort:

Alle wichtigen stadtbildgestalterischen Aspekte von besonderer Bedeutung werden in geübter Praxis bereits heute den politischen Gremien, je nach Tragweite, zur Kenntnisnahme oder Entscheidung vorgelegt.

 

 

Die Punkte 3 und 4 wurden laut Protokollauszug gestrichen.

 

 

5. Die Verwaltung wird gebeten, den Stadtrat und den Ortsbeirat nach Ablauf des

     jetzigen Vertrages rechtzeitig in die Entscheidung einzubinden, ob ein neuer

     Vertrag ausgeschrieben werden soll.

 

Antwort:

Die Ermächtigung der Verwaltung zum Abschluss eines neuen Vertrages wird regelmäßig durch den Stadtrat unter Einbeziehung der vorberatenden Gremien erteilt.