Betreff
Sachstandsbericht zu Antrag 1712/2019 (ÖDP), Änderungsantrag 1712/2019/1 (ÖDP - Bündnis 90/Die Gründen) und Ergänzungsantrag 1712/2019/2 (CDU / SPD);
hier: Öffentliche Plätze in Mainz erhalten
Vorlage
0841/2020/1
Aktenzeichen
80.02
Art
Beschlussvorlage Stadtrat
Referenzvorlage

 

In der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 26.08.2020 erläuterte die Vorsitzende, dass im Protokoll zur Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 03.03.2020 eine missverständliche Formulierung in Bezug auf die verschiedenen Anträge gewählt wurde. Dies gelte es jetzt noch einmal eindeutiger zu formulieren.

 

Die Ausschussmitglieder schlagen vor und nehmen zur Kenntnis, dass der angenommene Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen durch einen gemeinsamen Ergänzungsantrag von CDU und SPD mit folgender Formulierung ergänzt wird:

 

Eine Verdrängung öffentlicher Freiräume durch Bebauung und Veräußerung an Private soll es nicht geben. Öffentlicher Freiraum in Mainz soll nicht reduziert werden. Kompensationen müssen ortsnah und mindestens in gleicher Qualität erfolgen.

 

Eine gestalterische und klimatische Aufwertung der Plätze ist wünschenswert.

 

Der im Jahr 2007 erstellte „Rahmenplan Mainzer Plätze“ stellt in erster Linie eine Bestandsanalyse sowie eine Einstufung der Eignung für verschiedene Nutzungsarten dar. Er wurde vom Stadtrat zur Kenntnis genommen, jedoch nicht beschlossen.

 

Die Erstellung eines umfassenden „Plätzekonzepts“, vor allem jedoch die entsprechende Umsetzung von Aufwertungsmaßnahmen ist von den finanziellen Rahmenbedingungen (verfügbare Haushaltsmittel) abhängig. Eine Konkretisierung ist somit erst im Zuge der Haushaltsberatungen möglich.