hier: Öffentliche Plätze in Mainz erhalten
In der
Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 26.08.2020 erläuterte die Vorsitzende,
dass im Protokoll zur Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 03.03.2020 eine
missverständliche Formulierung in Bezug auf die verschiedenen Anträge gewählt
wurde. Dies gelte es jetzt noch einmal eindeutiger zu formulieren.
Die
Ausschussmitglieder schlagen vor und nehmen zur Kenntnis, dass der angenommene
Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen durch einen gemeinsamen
Ergänzungsantrag von CDU und SPD mit folgender Formulierung ergänzt wird:
Eine
Verdrängung öffentlicher Freiräume durch Bebauung und Veräußerung an Private
soll es nicht geben. Öffentlicher Freiraum in Mainz soll nicht reduziert
werden. Kompensationen müssen ortsnah und mindestens in gleicher Qualität
erfolgen.
Eine
gestalterische und klimatische Aufwertung der Plätze ist wünschenswert.
Der im
Jahr 2007 erstellte „Rahmenplan Mainzer Plätze“ stellt in erster Linie eine
Bestandsanalyse sowie eine Einstufung der Eignung für verschiedene
Nutzungsarten dar. Er wurde vom Stadtrat zur Kenntnis genommen, jedoch nicht
beschlossen.
Die Erstellung eines umfassenden „Plätzekonzepts“, vor allem jedoch die entsprechende Umsetzung von Aufwertungsmaßnahmen ist von den finanziellen Rahmenbedingungen (verfügbare Haushaltsmittel) abhängig. Eine Konkretisierung ist somit erst im Zuge der Haushaltsberatungen möglich.