hier: Öffentliche Plätze in Mainz erhalten
Die Verwaltung nimmt wie folgt
Stellung:
Der
o.g. Antrag (1712/2019) nebst Änderungsantrag (1712/2019/1) und
Ergänzungsantrag (1712/2019/2) wurde in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses
am 03.03.2020 beraten.
Mehrheitlich
wurde durch den Ausschuss beschlossen sowohl den Änderungsantrag als auch den
Ergänzungsantrag durch folgenden Wortlaut zu ersetzen: „Eine Verdrängung
öffentlicher Freiräume durch Bebauung und Veräußerung an Private soll es nicht
geben. Öffentlicher Freiraum in Mainz soll nicht reduziert werden.
Kompensationen müssen ortsnah und mindestens in gleicher Qualität erfolgen.“
Eine
gestalterische und klimatische Aufwertung der Plätze ist wünschenswert.
Der im
Jahr 2007 erstellte „Rahmenplan Mainzer Plätze“ stellt in erster Linie eine
Bestandsanalyse sowie eine Einstufung der Eignung für verschiedene
Nutzungsarten dar. Er wurde vom Stadtrat zur Kenntnis genommen, jedoch nicht
beschlossen.
Die Erstellung eines umfassenden „Plätzekonzepts“, vor allem jedoch die entsprechende Umsetzung von Aufwertungsmaßnahmen ist von den finanziellen Rahmenbedingungen (verfügbare Haushaltsmittel) abhängig. Eine Konkretisierung ist somit erst im Zuge der Haushaltsberatungen möglich.