In diesen Tagen wird in den städtischen Gremien unserer
Nachbarstadt Wiesbaden die Entwicklungssatzung
zum städtebaulichen Entwicklungsbereich "Ostfeld" zur
Beschlussfassung vor. Mit der Anfrage 0675/2020 hat die ÖDP-Stadtratsfraktion
die Mainzer Verwaltung hinsichtlich der Beteiligung an diesem Planungsprozess
befragt. In der Antwort auf Frage 1 führte die Verwaltung u.a. aus:
„Im Rahmen der Beteiligung gem. § 165 Abs. 4 BauGB hat
die Stadt Mainz am 14.02.2019 dem Projektträger Stadtentwicklungsgesellschaft
Wiesbaden mbH mitgeteilt, dass aus Sicht der Stadt Mainz gegen die auf der
Grundlage der vorbereitenden Untersuchungen festgelegte Vorzugsvariante keine
Bedenken bestehen, sofern die offenen Fragen u. a. zu den klimatologischen
Auswirkungen im weiteren Verfahren zufriedenstellend beantwortet werden können.
Die im Rahmen des Projektes KLIMPRAX gewonnenen
Erkenntnisse belegen die Bedeutung des Planungsgebietes als
Kaltluftentstehungsgebiet und Kaltluftabflussbahn. Funktionszusammenhänge mit
der Mainzer Altstadt und der südlichen Neustadt wurden nachgewiesen. Die
Beeinträchtigung der Klimafunktionen durch die Planung ist daher unter
Beachtung des Standes der Technik zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten.
Aus Sicht der Stadt Mainz liegen die erforderlichen
klimatologischen Erkenntnisse vor, wenn der sachverständige Nachweis geführt
wurde, dass keine erhebliche Beeinträchtigung des lokalen Klimas zu erwarten
ist und zudem eine weitgehende Optimierung der Planung unterhalb dieser
Schwelle erfolgt ist.“