Der
Stadtrat beschließt nach Vorberatung des Jugendhilfeausschusses, dass das
Mehrgenerationenhaus für die gesamte Programmlaufzeit Bestandteil der
kommunalen Aktivitäten zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse,
insbesondere zur Schaffung guter Entwicklungschancen und fairer
Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger, sowie der kommunalen
Planungen beziehungsweise Aktivitäten zur Gestaltung des demografischen Wandels
ist.
Der
Träger des Mehrgenerationenhauses, das Diakonische Werk Rheinhessen, erhält,
vorbehaltlich der Genehmigung des Doppelhaushaltes durch die Aufsichtsbehörde,
für 2021/2022 jährlich einen Personal- und Sachkostenzuschuss in Höhe von
jeweils 18.614 €. Darin ist der für die Bewilligung der Bundesförderung
erforderliche Kofinanzierungsanteil (Kommune) i.H.v. mindestens 10.000 €
jährlich enthalten. Die Aufwendungen (jährlich 18.614 €) wurden bereits im
Rahmen der Haushaltsplanungen für den Doppelhaushalt 2021/2022 angemeldet.
Für die
Haushaltsjahre 2023/2024, 2025/2026, 2027/2028 ist beabsichtigt, den für die
Bewilligung der Bundesförderung erforderlichen Kofinanzierungsanteil in die
Haushaltsplanungen aufzunehmen.