Betreff
gem. Antrag:Neues Gymnasium als Schwerpunktschule (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP)
Vorlage
1158/2020
Art
Antrag (Stadtrat)

Begründung:

Im Schulgesetz ist in § 14 a Abs. 1 festgelegt, dass der gemeinsame und individuell fördernde Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen (inklusiver Unterricht) eine allgemeinpädagogische Aufgabe aller Schulen ist. Diese Aufgabe wird vorrangig von Schulen wahrgenommen, die auf Dauer mit der Durchführung von inklusivem Unterricht beauftragt sind und diesen möglichst wohnortnah anbieten (Schwerpunktschulen). Laut § 14 a Abs. 4 SchulG können auch Gymnasien Schwerpunktschulen sein. In der Landeshauptstadt Mainz fehlt bisher eine Schwerpunktschule des gymnasialen Bildungsgangs. Dies stellt ein Hindernis auf dem Weg zur Realisierung des Rechts aller Schülerinnen und Schüler auf inklusiven Unterricht nach SchulG § 3 Abs. 5 dar.