Betreff
Städtebauliche Erneuerung – Sanierungsprogramm (SAN),
Sanierungsgebiet "Gaustraße"
Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit dem Eigentümer des Objektes "Gaustraße 69" mit der Verpflichtung zur Zahlung eines Zuschusses bis maximal 90.942,00 €
Vorlage
0951/2020
Art
Beschlussvorlage Ausschüsse/Ortsbeiräte

Der Stadtvorstand, der Ortsbeirat Mainz-Altstadt empfiehlt, Bau- und Sanierungsausschuss beschließt:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt mit dem Eigentümer des Grundstücks in Flur 6, Flurstück Nr. 253 der Gemarkung Mainz, Gaustraße 69, einen städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB über die Durchführung von Ordnungs- und Baumaßnahmen gemäß § 147 i. V. m § 146 Abs.3 BauGB sowie über die Ablösung des Sanierungsausgleichsbetrages gemäß § 154 Abs. 3 BauGB im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet "Gaustraße", u.a. mit der Verpflichtung zur Zahlung eines Zuschusses bis max. 90.942,00 € abzuschließen.

 

Voraussetzung hierfür ist die Genehmigung der ADD zum Vertragsabschluss und zur Höhe des Zuschusses.