Betreff
Städtebauliche Erneuerung – Sanierungsprogramm (SAN),
Sanierungsgebiet "Gaustraße"
Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit dem Eigentümer des Objektes "Gaustraße 69" mit der Verpflichtung zur Zahlung eines Zuschusses bis maximal 90.942,00 €
Sanierungsgebiet "Gaustraße"
Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit dem Eigentümer des Objektes "Gaustraße 69" mit der Verpflichtung zur Zahlung eines Zuschusses bis maximal 90.942,00 €
Vorlage
0951/2020
Art
Beschlussvorlage Ausschüsse/Ortsbeiräte
Der Stadtvorstand,
der Ortsbeirat Mainz-Altstadt empfiehlt, Bau- und Sanierungsausschuss beschließt:
Die Verwaltung wird ermächtigt mit dem Eigentümer
des Grundstücks in Flur 6, Flurstück Nr. 253 der Gemarkung Mainz, Gaustraße 69,
einen städtebaulicher Vertrag gemäß § 11
BauGB über die Durchführung von Ordnungs- und Baumaßnahmen gemäß § 147 i.
V. m § 146 Abs.3 BauGB sowie über die Ablösung des Sanierungsausgleichsbetrages
gemäß § 154 Abs. 3 BauGB im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet
"Gaustraße", u.a. mit der Verpflichtung zur Zahlung eines Zuschusses bis max. 90.942,00
€ abzuschließen.
Voraussetzung hierfür ist die Genehmigung der ADD
zum Vertragsabschluss und zur Höhe des Zuschusses.