Betreff
Verpackungssteuer (ÖDP)
Vorlage
0672/2020
Art
Anfrage (Stadtrat)

 

Der NABU verzeichnet bedauerlicherweise einen Rückgang von ökologisch vorteilhaften Einwegverpackungen (MövE-Verpackungen) sowie von Mehrwegverpackungen.

 

Die Stadt Tübingen plant daher die Erhebung einer Steuer auf alle Einwegverpackungen von Mitnehmgerichten. Die Steuer soll zwischen 0,20 € und 0,50 € betragen und gilt für Einweggetränkeverpackung, Einweggeschirrteile und Einwegbesteck. Es sind jedoch auch Ausnahmeregelungen zum Beispiel an Festen vorgesehen.

 

Auch Mainz hat ein sichtbares Problem mit Abfall aus Einwegverpackungen. Eine Verpackungssteuer könnte in zweierlei Hinsicht konstruktiv sein. Sie könnte eine starke Lenkungswirkung haben und dadurch Nachhaltigkeit im Bewusstsein der Konsumenten verankern. Die eingenommenen Steuern könnten außerdem als Ausgleich für die Kosten der Müllbeseitigung dienen. Die Argumentation der Händler, das Mehrwegsystem sei nicht wirtschaftlich genug, wäre damit ausgehebelt.