Der
NABU verzeichnet bedauerlicherweise einen Rückgang von ökologisch vorteilhaften
Einwegverpackungen (MövE-Verpackungen) sowie von Mehrwegverpackungen.
Die
Stadt Tübingen plant daher die Erhebung einer Steuer auf alle
Einwegverpackungen von Mitnehmgerichten. Die Steuer soll zwischen 0,20 € und
0,50 € betragen und gilt für Einweggetränkeverpackung, Einweggeschirrteile und
Einwegbesteck. Es sind jedoch auch Ausnahmeregelungen zum Beispiel an Festen
vorgesehen.
Auch
Mainz hat ein sichtbares Problem mit Abfall aus Einwegverpackungen. Eine
Verpackungssteuer könnte in zweierlei Hinsicht konstruktiv sein. Sie könnte
eine starke Lenkungswirkung haben und dadurch Nachhaltigkeit im Bewusstsein der
Konsumenten verankern. Die eingenommenen Steuern könnten außerdem als Ausgleich
für die Kosten der Müllbeseitigung dienen. Die Argumentation der Händler, das
Mehrwegsystem sei nicht wirtschaftlich genug, wäre damit ausgehebelt.