Betreff
Fahrverbote für ältere Diesel-PKW auf der Rheinachse/Geschwindigkeitsbeschränkungen (FDP)
Vorlage
0665/2020
Art
Anfrage (Stadtrat)

Im Februar 2020 hat die Verwaltung den Ausschüssen und dem Stadtrat die Fortschreibung des „Luftreinhalteplans Mainz Fortschreibung 2016 – 2020, Anpassung Stickstoffdioxid mit Rheinachse“ zur Kenntnis gegeben (Vorlage 217/2020). Darin sind als Maßnahmen unter anderem ein Tempolimit 30 für die Rheinachse sowie den Straßenzug Parcusstraße/Kaiserstraße vorgesehen und für die Rheinachse von Malakoffpark bis zur Feuerwache ein Fahrverbot für Diesel-Kfz bis Euro 5 und für Benzin-Kfz bis Euro 2. Obwohl die Verwaltung von einem streckenbezogenen Fahrverbot spricht handelt es sich doch tatsächlich um ein flächenhaftes Verbot, da in der Altstadt viele Straßen und ganze
Viertel nur über die gesperrten Straßen erreicht werden können. Wichtige Einrichtungen, von Rheingoldhalle, Brandzentrum mit zahlreichen medizinischen Einrichtungen können nicht mehr angefahren werden und auch die Theodor-Heuss-Brücke als wichtige Verbindung zu den AKK-Stadtteilen und nach Wiesbaden wäre in ein Fahrverbot einbezogen.

Die FDP-Fraktion ist von der zwingenden Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen Geschwindigkeitsbegrenzungen und Fahrverbot auf den wichtigsten Verkehrsachsen der Innenstadt nach der Berichterstattung im Ausschuss bisher nicht überzeugt.