Im Februar 2020 hat die Verwaltung den Ausschüssen und dem
Stadtrat die Fortschreibung des „Luftreinhalteplans Mainz Fortschreibung 2016 –
2020, Anpassung Stickstoffdioxid mit Rheinachse“ zur Kenntnis gegeben (Vorlage
217/2020). Darin sind als Maßnahmen unter anderem ein Tempolimit 30 für die
Rheinachse sowie den Straßenzug Parcusstraße/Kaiserstraße vorgesehen und für
die Rheinachse von Malakoffpark bis zur Feuerwache ein Fahrverbot für
Diesel-Kfz bis Euro 5 und für Benzin-Kfz bis Euro 2. Obwohl die Verwaltung von
einem streckenbezogenen Fahrverbot spricht handelt es sich doch tatsächlich um
ein flächenhaftes Verbot, da in der Altstadt viele Straßen und ganze
Viertel nur über die gesperrten Straßen erreicht werden können. Wichtige
Einrichtungen, von Rheingoldhalle, Brandzentrum mit zahlreichen medizinischen
Einrichtungen können nicht mehr angefahren werden und auch die
Theodor-Heuss-Brücke als wichtige Verbindung zu den AKK-Stadtteilen und nach
Wiesbaden wäre in ein Fahrverbot einbezogen.
Die FDP-Fraktion ist von der zwingenden Notwendigkeit und
der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen Geschwindigkeitsbegrenzungen und
Fahrverbot auf den wichtigsten Verkehrsachsen der Innenstadt nach der
Berichterstattung im Ausschuss bisher nicht überzeugt.