Am 01.02.2020 wurde die
Verordnung über die Ausdehnung der Meldepflicht nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer
1 und § 7 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes auf Infektionen mit dem
erstmals im Dezember 2019 in Wuhan/Volksrepublik China aufgetretenen neuartigen
SARS-CoV-2-Virus (CoronaVMeldeV) in Kraft gesetzt. Deutschland sieht sich mit
einer stetig zunehmenden Zahl von COVID-19-Infektionen konfrontiert, die auch
vermehrt im Rhein-Main-Gebiet auftreten. Durch die lange Inkubationszeit der
Erkrankung werden Infektionen oftmals spät bemerkt, so dass der Träger andere
Menschen infizieren kann. Experten gehen daher davon aus, dass es durch
weiteren Import zu einer Pandemie kommen kann.
Auch in Mainz kam es am 03. März 2020 zum ersten bestätigten Fall von Covid-19.