Betreff
Notfallmaßnahmen im Pandemiefall (AfD)
Vorlage
0659/2020
Art
Anfrage (Stadtrat)

Am 01.02.2020 wurde die Verordnung über die Ausdehnung der Meldepflicht nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und § 7 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes auf Infektionen mit dem erstmals im Dezember 2019 in Wuhan/Volksrepublik China aufgetretenen neuartigen SARS-CoV-2-Virus (CoronaVMeldeV) in Kraft gesetzt. Deutschland sieht sich mit einer stetig zunehmenden Zahl von COVID-19-Infektionen konfrontiert, die auch vermehrt im Rhein-Main-Gebiet auftreten. Durch die lange Inkubationszeit der Erkrankung werden Infektionen oftmals spät bemerkt, so dass der Träger andere Menschen infizieren kann. Experten gehen daher davon aus, dass es durch weiteren Import zu einer Pandemie kommen kann.  Auch in Mainz kam es am 03. März 2020 zum ersten bestätigten Fall von Covid-19.