Betreff
Fastnachtsmesse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Vorlage
0643/2020
Art
Anfrage (Stadtrat)

§32 Abs. 3 der Marktsatzung legt fest: „Die ‚Fastnachtsmesse’ umfasst den funktional auf die Fastnachtsumzüge ausgerichteten Raum des Ortsbezirks Mainz-Altstadt und Mainz-Neustadt. Die Stadt Mainz behält sich dabei vor, Teilflächen der Veranstaltung von Dritten betreiben zu lassen. Für diese Flächen können abweichende Bestimmungen gelten.“ Sinn und Zweck der Fastnachtsmesse ergeben sich aus §31 Abs. 4: die „gastronomische[...] Versorgung der Besucherinnen und Besucher des Brauchtums ‚Straßenfastnacht’ und [...] deren Unterhaltung.“