Zustimmung zur Veräußerung des Erbbaurechtes "Haus des Deutschen Weines" - Gemarkung Mainz, Flur 3, Nr. 243/2, Gutenbergplatz 3 und 5
Die
Verwaltung wird ermächtigt, dem Verkauf des Erbbaurechtes an dem Grundstück
Gemarkung Mainz
Flur
3, Nr. 243/2 – Hof- und Gebäudefläche, Gutenbergplatz 3 und 5 = 464 qm
seitens
der Wohnbau Mainz GmbH (derzeitige Erbbauberechtigte) an die Stadioner Hof GmbH
& Co. KG, Ingelheim am Rhein, zuzustimmen. Des Weiteren wird die Verwaltung
ermächtigt,
- auf
die Ausübung des dinglichen Vorkaufsrechtes an dem Erbbaurecht zu verzichten,
- der Belastung des Erbbaurechtes mit einer
Eigentumsübertragungsvormerkung sowie einer Finanzierungsgrundschuld bis zu
einer Höhe von 80% des Wertes der Aufbauten bzw. des Gesamtbauvorhabens nach
DIN 276 zuzustimmen,
- alle für die Durchführung des Vertrages
erforderlichen Erklärungen (z. B. Verzichtserklärung für gesetzliches
Vorkaufsrecht) abzugeben,
- eine vorhandene Überbauung durch den Glasvorbau von ca. 2,5 qm mit dem Erwerber vertraglich zu regeln.