Betreff
Grundstücksangelegenheit;
Zustimmung zur Veräußerung des Erbbaurechtes "Haus des Deutschen Weines" - Gemarkung Mainz, Flur 3, Nr. 243/2, Gutenbergplatz 3 und 5
Vorlage
0413/2020
Aktenzeichen
23 Mz 03 2/56
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Verkauf des Erbbaurechtes an dem Grundstück

 

Gemarkung Mainz

 

Flur 3, Nr. 243/2 – Hof- und Gebäudefläche, Gutenbergplatz 3 und 5 = 464 qm

 

seitens der Wohnbau Mainz GmbH (derzeitige Erbbauberechtigte) an die Stadioner Hof GmbH & Co. KG, Ingelheim am Rhein, zuzustimmen. Des Weiteren wird die Verwaltung ermächtigt,

 

- auf die Ausübung des dinglichen Vorkaufsrechtes an dem Erbbaurecht zu verzichten,

 

- der Belastung des Erbbaurechtes mit einer Eigentumsübertragungsvormerkung sowie einer Finanzierungsgrundschuld bis zu einer Höhe von 80% des Wertes der Aufbauten bzw. des Gesamtbauvorhabens nach DIN 276 zuzustimmen,

 

- alle für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Erklärungen (z. B. Verzichtserklärung für gesetzliches Vorkaufsrecht) abzugeben,

 

- eine vorhandene Überbauung durch den Glasvorbau von ca. 2,5 qm mit dem Erwerber vertraglich zu regeln.