Betreff
Bebauungsplanentwurf "Nördlich der Baentschstraße (H 100)"
hier - erneuter Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB
- Durchführung des Bebaungsplanverfahrens im beschleunigten Verfahren
gem. § 13 a BauGB
- Vorlage in Planstufe I
- Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
- Verzicht auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Behörden und sonstigen
- Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 aAbs. 2 Nr. 1 BauGB
hier - erneuter Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB
- Durchführung des Bebaungsplanverfahrens im beschleunigten Verfahren
gem. § 13 a BauGB
- Vorlage in Planstufe I
- Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
- Verzicht auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Behörden und sonstigen
- Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 aAbs. 2 Nr. 1 BauGB
Vorlage
0391/2020
Aktenzeichen
61 26 HM 100
Art
Beschlussvorlage Stadtrat
Der Stadtvorstand,
der Ortsbeirat
Mainz-Hartenberg/Münchfeld, der Bau-
und Sanierungsausschuss empfehlen, der Stadtrat
beschließt zum o. g. Bebauungsplanverfahren
-
den erneuten Aufstellungsbeschluss gemäß § 2
Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB,
-
die Vorlage in Planstufe I,
-
das Bebauungsplanverfahren "H 100"
im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a
BauGB durchzuführen,
-
die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Aushangverfahren durchzuführen,
-
auf
die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB zu verzichten.