hier: Vergabe von Erbbaurechtsverträgen Gemarkung Mainz-Ebersheim, Flur 10, Nr. 27/12, Fritz-Erler-Straße 11
Die
Verwaltung wird ermächtigt, das städtische Grundstück Gemarkung
Mainz-Ebersheim, Flur 10, Nr. 27/12, Fritz-Erler-Str. 11 in zwei separate
Grundstücke zu teilen und zu Wohnzwecken an noch zu bestimmende Privatpersonen
im Wege des Erbbaurechtes zu vergeben.
Das
Gesamtgrundstück hat eine Fläche von 800 m². Es ist vorgesehen, das Grundstück
in eine Teilfläche A (Baufeld ca. 368 m²) und Teilfläche B (bestehendes
Wohnhaus ca. 432 m²) aufzuteilen (Anhang Lageplan).
Die
wesentlichen Eckpunkte der abzuschließenden Erbbaurechtsverträge sind:
• Wohnnutzung
• Laufzeit: 99 Jahre
• Erbbauzinszahlungen: 2,9 % pro Jahr
aus dem aktuellen Bodenrichtwert (BRW
2018 EUR 440,--/m²), somit für
• Teilfläche A: EUR 4.695,68/Jahr bzw.
Teilfläche B: EUR 5.512,32/Jahr
• Der Erbbauzinsen werden wertgesichert.
Es besteht die Möglichkeit einer
Anpassung anhand des
Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI)
Der
Wert beträgt für die vorhandenen baulichen und sonstigen Anlagen (Wohnhaus mit
Garage) 178.233,56 €. Dieser Betrag ist von dem künftigen Erbbaurechtsnehmer
der Teilfläche B an die Stadt Mainz zu zahlen.
Es gelten ansonsten die allgemein üblichen Vertragsbedingungen der Stadt Mainz.