Betreff
Erbangelegenheit Müller in Ebersheim;
hier: Vergabe von Erbbaurechtsverträgen Gemarkung Mainz-Ebersheim, Flur 10, Nr. 27/12, Fritz-Erler-Straße 11
Vorlage
1155/2019
Aktenzeichen
23 Eb 10 1/17
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Die Verwaltung wird ermächtigt, das städtische Grundstück Gemarkung Mainz-Ebersheim, Flur 10, Nr. 27/12, Fritz-Erler-Str. 11 in zwei separate Grundstücke zu teilen und zu Wohnzwecken an noch zu bestimmende Privatpersonen im Wege des Erbbaurechtes zu vergeben.

 

Das Gesamtgrundstück hat eine Fläche von 800 m². Es ist vorgesehen, das Grundstück in eine Teilfläche A (Baufeld ca. 368 m²) und Teilfläche B (bestehendes Wohnhaus ca. 432 m²) aufzuteilen (Anhang Lageplan).

 

Die wesentlichen Eckpunkte der abzuschließenden Erbbaurechtsverträge sind:

 

 

          Wohnnutzung

          Laufzeit: 99 Jahre

          Erbbauzinszahlungen: 2,9 % pro Jahr aus dem aktuellen Bodenrichtwert      (BRW 2018 EUR 440,--/m²), somit für

          Teilfläche A: EUR 4.695,68/Jahr bzw. Teilfläche B: EUR 5.512,32/Jahr

          Der Erbbauzinsen werden wertgesichert. Es besteht die Möglichkeit einer

            Anpassung anhand des Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI)

 

 

Der Wert beträgt für die vorhandenen baulichen und sonstigen Anlagen (Wohnhaus mit Garage) 178.233,56 €. Dieser Betrag ist von dem künftigen Erbbaurechtsnehmer der Teilfläche B an die Stadt Mainz zu zahlen.

 

Es gelten ansonsten die allgemein üblichen Vertragsbedingungen der Stadt Mainz.