Betreff
Erhöhung des „Erfrischungsgeldes“ für Wahlhelfer (AfD)
Vorlage
1054/2019
Art
Antrag (Stadtrat)

Begründung:

 

Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag

in den Wahlvorständen die Wahlhandlung leiten, betreuen, auszählen,

überwachen und das Ergebnis mitteilen.

Das Ehrenamt des Wahlhelfers darf nur aus wichtigen Gründen abgelehnt

werden. Bei den vergangenen Kommunal- und Europawahlen waren die

Wahlhelfer einen gesamten Sonntag und Montag mit ihrer Arbeit

beschäftigt.

Um diese ehrenamtliche und für die Demokratie sehr wichtige Tätigkeit

angemessener zu honorieren, ist eine maßvolle Ehrhöhung des

sogenannten „Erfrischungsgeldes“ geboten.

Derzeit wird für die ehrenamtliche Tätigkeit ein Erfrischungsgeld von 35,00

Euro pro Tag und Person ausgezahlt. Es ist auch eine Frage der

Wertschätzung der Arbeit der Wahlhelfer diesen Betrag auf 50,- € pro Tag

und Person zu erhöhen.

 

Weitere Begründung erfolgt mündlich.