Begründung:
Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und
Bürger, die am Wahltag
in den Wahlvorständen die Wahlhandlung leiten,
betreuen, auszählen,
überwachen und das Ergebnis mitteilen.
Das Ehrenamt des Wahlhelfers darf nur aus wichtigen
Gründen abgelehnt
werden. Bei den vergangenen Kommunal- und Europawahlen
waren die
Wahlhelfer einen gesamten Sonntag und Montag mit ihrer
Arbeit
beschäftigt.
Um diese ehrenamtliche und für die Demokratie sehr
wichtige Tätigkeit
angemessener zu honorieren, ist eine maßvolle
Ehrhöhung des
sogenannten „Erfrischungsgeldes“ geboten.
Derzeit wird für die ehrenamtliche Tätigkeit ein
Erfrischungsgeld von 35,00
Euro pro Tag und Person ausgezahlt. Es ist auch eine
Frage der
Wertschätzung der Arbeit der Wahlhelfer diesen Betrag
auf 50,- € pro Tag
und Person zu erhöhen.
Weitere Begründung
erfolgt mündlich.