Betreff
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern (CDU)
Vorlage
1942/2018
Art
Anfrage (Stadtrat)
Eigentümer von
Grundstücken sind verpflichtet, Bäume, Hecken oder Sträucher zurückzuschneiden,
wenn diese zu sehr auf öffentliche Straßen oder Wege ragen und dadurch den
Verkehr stören oder gefährden. Die Stadt weist auf diese Pflicht
regelmäßig hin. Gleichzeitig ist jedoch zu beobachten, dass sie auf ihren
eigenen Grundstücken dieser Verpflichtung oftmals nicht nachkommt und etwa auf
Wirtschaftswegen Sträuche und Äste von Bäumen weit auf den Weg reichen.