hier: Öffentliche barrierefreie Toilette
Die Verwaltung nimmt wie folgt
Stellung:
Die
Unterhaltung und Bewirtschaftung der öffentlichen Toiletten im Mainzer
Stadtgebiet erfolgt durch den Wirtschaftsbetrieb Mainz AöR. Das 80-Amt für
Wirtschaft und Liegenschaften erstattet dem Wirtschaftsbetrieb lediglich die
für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der öffentlichen Toilettenanlagen im
Mainzer Stadtgebiet entstehenden Kosten und kann o.g. Anfrage lediglich unter
finanziellen Aspekten beantworten. Daher wurde eine Stellungnahme des
Dezernates IV in dieser Angelegenheit erbeten.
Von dort erging die Rückmeldung, dass die Schaffung einer barrierefreien Toilettenanlage im Bereich der Ortsverwaltung seitens des Amtes für soziale Leistungen fachlich für angemessen und sinnvoll erachtet wird. Daher haben wir nunmehr den Wirtschaftsbetrieb Mainz AöR um Prüfung gebeten, ob die Möglichkeit besteht, die bestehende Toilettenanlage an der Ortsverwaltung barrierefrei umzubauen. Eine Antwort des Wirtschaftsbetriebes erwarten wir in Kürze.