Betreff
Wasserpreise in Mainz (FW-G)
Vorlage
1808/2018
Art
Anfrage (Stadtrat)
Wiederholt ist das Bundeskartellamt aufmerksam geworden auf zu hohe
Wasserpreise in Mainz. Als einziger Wasserversorger für die Region haben die
Stadtwerke Mainz ihre marktbeherrschende Stellung erst im Jahr 2003 und dann im
Jahr 2011 missbraucht und zu hohe Entgelte von ihren Kunden gefordert.
Geprellte Kunden, die auf Rückzahlungen aus den Jahren 2011 und 2012 hoffen,
haben derzeit nichts zu erwarten. Laut Mitteilung der Stadtwerke sind ihre
Ansprüche angeblich verjährt. Diese Rechtsauffassung teilen wir nicht. Die
Kunden der Mainzer Stadtwerke haben einen unverjährten Herausgabeanspruch
zur Erlösabschöpfung bis 2022. Dass ein solcher Herausgabeanspruch nach § 852
Satz 1 BGB fortbesteht, entspricht ständiger Rechtsprechung.