Betreff
Wasserpreise in Mainz (FW-G)
Vorlage
1808/2018
Art
Anfrage (Stadtrat)

Wiederholt ist das Bundeskartellamt aufmerksam geworden auf zu hohe Wasserpreise in Mainz. Als einziger Wasserversorger für die Region haben die Stadtwerke Mainz ihre marktbeherrschende Stellung erst im Jahr 2003 und dann im Jahr 2011 missbraucht und zu hohe Entgelte von ihren Kunden gefordert. Geprellte Kunden, die auf Rückzahlungen aus den Jahren 2011 und 2012 hoffen, haben derzeit nichts zu erwarten. Laut Mitteilung der Stadtwerke sind ihre Ansprüche angeblich verjährt. Diese Rechtsauffassung teilen wir nicht. Die Kunden der Mainzer Stadtwerke haben einen unverjährten Herausgabeanspruch zur Erlösabschöpfung bis 2022. Dass ein solcher Herausgabeanspruch nach § 852 Satz 1 BGB fortbesteht, entspricht ständiger Rechtsprechung.