Der Stadtvorstand/ der Ortsbeirat Mainz-Neustadt / der Bau- und Sanierungsausschuss / der Wirtschaftsausschuss empfiehlt / der Stadtrat stimmt dem Abschluss des o. a. Erschließungsvertrages nach § 11 Baugesetzbuch zum Bebauungsplan „Neues Stadtquartier Zoll- und Binnenhafen (N 84)“ zwischen der Stadt Mainz und der Zollhafen Mainz GmbH & Co. KG (Erschließungsträger) sowie der Mainzer Stadtwerke AG (Grundstückseigentümer) zu.