hier: Aktualisierung der Zweckvereinbarung mit der Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Der Haupt- und Personalausschuss nimmt den
Abschluss der neuen Zweckvereinbarungen zwischen der Kreisverwaltung
Mainz-Bingen sowie der Stadtverwaltung Mainz und dem Landkreis Alzey- Worms im
Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit zur Kenntnis. In der aktualisierten
Zweckvereinbarung regeln die Beteiligten, welche Bußgeldanalgelegenheiten die Zentrale
Bußgeldstelle Mainz- Bingen für den Landkreis Alzey- Worms zusätzlich
bearbeitet.
Für die Stadtverwaltung Mainz ergeben sich
keine Änderungen.
Der Stadtrat beschließt den Abschluss der
neuen Zweckvereinbarungen und ermächtigt die Verwaltung zur eigenständigen
Anpassung der Zusatzvereinbarung im Einvernehmen der Beteiligten.
Die für
die Erstattung der entstehenden Kosten an den Landkreis Mainz-Bingen
notwendigen Haushaltsmittel sind vom Amt für Finanzen, Beteiligungen und Sport
den jeweiligen Ämtern bereitzustellen, sofern sich diese nicht durch die
Erstattung aus der Zweckvereinbarung im aktuellen Haushaltsjahr refinanzieren.