Die
UN-Behindertenrechtskonvention stärkt die Rechte behinderter Menschen, die
Teilhabe am Arbeitsleben, ebenso wie die gesellschaftliche und kulturelle
Teilhabe, muss aber konkret und vor Ort geschaffen werden. Mit der festgelegten
Beschäftigungsquote sollen behinderte Menschen im ersten Arbeitsmarkt eine
größere Chance auf einen Arbeitsplatz erhalten, aber auch das Instrument
„Budget für Arbeit“ soll mehr Menschen mit Behinderung einen tariflich
bezahlten Job garantieren. In Zeiten eines Fachkräftemangels muss die Chance
ergriffen werden auch Arbeitskräfte mit besonderen Anforderungen stärker zu
berücksichtigen. Öffentliche Stellen, also auch die Stadt Mainz, sollten eine
Vorbildrolle bei der Beschäftigung behinderter Menschen einnehmen.