Betreff
Anfrage zum Thema „Geplante Mülldeponie im Steinbruch Weisenau/Laubenheim/Hechtsheim“ (ÖDP)
Vorlage
1495/2018
Art
Anfrage (Stadtrat)

Dem Text des Beschlusses des Stadtrates vom 02.12.2015 (Vorlage 1771/2015/1) zur Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens mit dem Ziel der Errichtung einer Deponie der Deponieklassen DK I und DK II im o.g. Steinbruchgelände kann folgendes Zitat entnommen werden:

 

„Dabei beinhalten die Planungen einen Abstand von 360 Metern für DK II Abfälle zur Wohnbebauung. Mineralische Abfälle werden ausschließlich aus der Landeshauptstadt Mainz und dem Landkreis Mainz-Bingen angenommen. Auf eine Genehmigung zur Ablagerung von Asbest und Schlacke aus der Hausmüllverbrennung wird verzichtet.“

 

Nach Offenlage der Antragsunterlagen und Gutachten im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ergeben sich nunmehr die folgenden Rückfragen an die Verwaltung bzw. den Entsorgungsbetrieb der Stadt Mainz: