Betreff
Sachstandsbericht zu Antrag 1008/2018 - CDU;
hier: Gastronomie Nordmole
Vorlage
1306/2018
Aktenzeichen
23 Mz 26 2/05
Art
Beschlussvorlage Ausschüsse/Ortsbeiräte

Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:

 

Zwischen Kaiserbrücke und Südmole befindet sich bereits die Gaststätte „Zum Schorsch“, deren Bestand auch über ein Baufenster für Gastronomie im Bebauungsplan N 84 abgesichert ist. Alle anderen Grundstücke zwischen „Zum Schorsch“ und Südmole befinden sich im Eigentum der Zollhafen GmbH & Co. KG.

 

Der Bebauungsplan N 84 „Zoll- und Binnenhafen“ setzt in diesem Bereich allgemeine Wohngebiete und Mischgebiete fest, in denen Schank- und Speisewirtschaften grundsätzlich zulässig sind.

 

Inwieweit sich dort Gastronomiebetriebe ansiedeln werden, ist insbesondere auf Angebot und Nachfrage und entsprechende unternehmerische Entscheidungen zurückzuführen.