Der
Stadtrat beschließt, nach den Vorberatungen in der Arbeitsgruppe
Kindertages-betreuung, im
Jugendhilfeausschuss und im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, dass die
Erhöhung des städtischen Zuschusses zu den Bau- und Ausstattungskosten freier
Träger von 40 auf 60 % über den 30.09.2018 bestehen bleibt.
Für
Bauvorhaben, die bis zum 30.09.2020 beantragt und bis zum 31.12.2022
abgeschlossen werden, wird der erhöhte Zuschusssatz von 60 % bewilligt.
Für
nach dieser Maßgabe neu geschaffene und belegte Plätze für Mainzer Kinder im
Alter von unter drei Jahren zahlt die Stadt Mainz weiterhin dauerhaft einen
jährlichen Bonus in der am 05.12.2012 beschlossenen Höhe (s. Punkt 2).
Entsprechend werden die im Anhang
befindlichen „Richtlinien über die
Gewährung von städt. Zuschüssen zu den Bau- und Ausstattungskosten von
Kindertagesstätten im Jugendamtsbezirk Mainz“ beschlossen und treten ab sofort
in Kraft. Die vom Stadtrat am 16.03.2016 beschlossenen „Richtlinien über die
Gewährung von städt. Zuschüssen zu den Bau- und Ausstattungskosten von
Kindertagesstätten im Jugendamtsbezirk Mainz“ treten damit außer Kraft.
Die
Arbeitsgruppe Kindertagesbetreuung, der
Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
empfehlen, der Stadtrat beschließt die zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von
500.000 € für 2019 und in Höhe von 500.000 € für 2020 für den Doppelhaushalt
2019/2020 anzumelden.