Betreff
Städtische Investitionskostenzuschüsse an freie Träger von Kindertagesstätten
Vorlage
1111/2018
Aktenzeichen
51 03 04
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Der Stadtrat beschließt, nach den Vorberatungen in der Arbeitsgruppe Kindertages-betreuung,  im Jugendhilfeausschuss und im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, dass die Erhöhung des städtischen Zuschusses zu den Bau- und Ausstattungskosten freier Träger von 40 auf 60 % über den 30.09.2018 bestehen bleibt.

Für Bauvorhaben, die bis zum 30.09.2020 beantragt und bis zum 31.12.2022 abgeschlossen werden, wird der erhöhte Zuschusssatz von 60 % bewilligt.

Für nach dieser Maßgabe neu geschaffene und belegte Plätze für Mainzer Kinder im Alter von unter drei Jahren zahlt die Stadt Mainz weiterhin dauerhaft einen jährlichen Bonus in der am 05.12.2012 beschlossenen Höhe (s. Punkt 2).

 

Entsprechend werden die im Anhang befindlichen „Richtlinien über die Gewährung von städt. Zuschüssen zu den Bau- und Ausstattungskosten von Kindertagesstätten im Jugendamtsbezirk Mainz“ beschlossen und treten ab sofort in Kraft. Die vom Stadtrat am 16.03.2016 beschlossenen „Richtlinien über die Gewährung von städt. Zuschüssen zu den Bau- und Ausstattungskosten von Kindertagesstätten im Jugendamtsbezirk Mainz“ treten damit außer Kraft. 

 

Die Arbeitsgruppe Kindertagesbetreuung, der  Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfehlen, der Stadtrat beschließt die zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von 500.000 € für 2019 und in Höhe von 500.000 € für 2020 für den Doppelhaushalt 2019/2020 anzumelden.