Betreff
Messstationen in Mainz (FDP)
Vorlage
0825/2018
Art
Anfrage (Stadtrat)

In der öffentlichen Diskussion um die Einhaltung der NOx –Grenzwerte wurde in den letzten Wochen auch die Positionierung vieler Messstationen kritisiert. Auch in Mainz fällt auf, dass von den 4 relevanten Stationen (Parcusstraße, Gr. Langgasse, Zitadelle, Mombach) drei an häufig befahrenen Straßen und zusätzlich noch an Ampeln liegen. Dies sind Stellen, an denen aufgrund des Verkehrsaufkommens und der häufigen Anfahrfahrgänge lokal mit besonders hohen NOx Werten zu rechnen ist.   

 

Nach Darstellung des Umweltbundesamtes (UBA) entspricht dies durchaus dem Grundprinzip der einschlägigen europäischen Richtlinie (RL 2008/50/EG geändert durch RL 2015/1480/EG). Die Einhaltung der Grenzwerte seien überall sicherzustellen. Dies bedeute, dass die Messstationen so aufzustellen sind, dass sie die höchsten Konzentrationen erfassen, denen die Bevölkerung ausgesetzt ist. Zusätzlich seien noch Konzentrationsdaten zu erheben, die für die Exposition der Bevölkerung allgemein repräsentativ sind.

 

An dieser Darstellung des UBA könne bei einem vertiefenden Blick in die gesetzlichen Grundlagen jedoch auch Zweifel angemeldet werden. In der einschlägigen Bestimmung  Anlage 3 A und B der 39. BImSchV  (BGBl. I 2010, 1081 - 1082) heißt u.a. in Teil B (Großräumige Ortsbestimmung der Probenannahmestellen) Abschnitt1A:

„Der Ort von Probenannahmestellen ….. ist so zu wählen, dass folgende Daten gewonnen werden: ….Daten über Bereiche……, in denen die höchsten Werte auftreten, denen die Bevölkerung wahrscheinlich direkt oder indirekt über einen Zeitraum ausgesetzt sein wird, der im Vergleich zum Mittelungszeitraum der betreffenden Immissionsgrenzwerte signifikant ist“

In Abschnitt 2C der gleichen Vorschrift heißt es weiterhin:

„…Bei allen Schadstoffen dürfen verkehrsbezogene Probeannahmestellen zur Messung höchstens 10 Meter vom Fahrbahnrand entfernt sein; vom Fahrbahnrand verkehrsreicher Kreuzungen müssen sie mindestens 25 Meter entfernt sein.“