Betreff
Übertragung von Haushaltsausgaberesten und Verpflichtungsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2017 nach 2018
Vorlage
0348/2018
Art
Beschlussvorlage Stadtrat
Der
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfiehlt, der Stadtrat beschließt,
die in der Anlage 1 aufgeführten Ansätze aus dem Haushaltsjahr 2017 für
übertragbar zu erklären.
Der
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie der Stadtrat nehmen von den
kraft Gesetz übertragbaren Ansätzen (Anlage 2) sowie der übertragbaren
Verpflichtungsermächtigungen
(Anlage 3) aus dem Haushaltsjahr 2017 Kenntnis.