Seit 2011 liefern sich die Deutsche
Umwelthilfe (DUH), das Land Rheinland-Pfalz und die Stadtverwaltung Mainz ein
juristisches Katz-und-Maus-Spiel wegen der chronisch schlechten Luft in Mainz.
Ein Blick auf den Verlauf der Klagehistorie verdeutlicht, wie einerseits ein
Dieselfahrverbot für die rheinland-pfälzische Landeshaupt Mainz immer näher
rückt. Zum anderen zeigt der Trend, dass die im Fokus stehenden
Luftkonzentrationen des sehr giftigen Gases Stickstoffdioxid (NO2)
konsequent über den Grenzwerten liegen. Ab dem 01.01.2018 könnten Fahrverbote
für Teile von Mainz ausgesprochen werden.
Zum 01. April 2017 trat die Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Stadt
Mainz 2016 bis 2020 in Kraft. Der Plan zeigte jedoch nicht auf, bis wann mit
einer Grenzwerteinhaltung zu rechnen ist. Nach Einschätzung der Stadt Mainz
würde der entscheidende Durchbruch erst zu erwarten sein, wenn die Busflotte
der städtischen Busgesellschaft MVG weitestgehend aus Fahrzeugen der Abgasnorm
Euro 6/VI bestehe und diese Fahrzeuge die Grenzwerte nicht nur auf dem
Prüfstand, sondern auch im realen Fahrbetrieb einhalten würden.
Die Umweltschützer reichten eine neue Klage ein und setzen damit im
juristischen Katz-und-Maus-Spiel einen neuen Akzent. Während also die seit 2011
laufende und immer wieder unterbrochene Klage seit dem 15. Februar 2017
abermals ruhte, reichte die DUH am 07. Juli 2017 beim Verwaltungsgericht Mainz
eine gänzlich neue Klage ein. Diesmal beklagt die DUH die Zulassungsbehörde der
Stadtverwaltung Mainz, denn VW-Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 bzw. der Motortyp
EA 189 sollen nicht auf öffentlichen Straßen fahren dürfen. Durch die
Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen sei die Betriebserlaubnis der
Fahrzeuge erloschen, die betroffenen Autos daher außer Betrieb zu setzen, so
die Argumentation der DUH. Auf Nachfrage signalisierte das Gericht, dass ein
diesbezüglicher Gerichtstermin bekannt gegeben werde, sobald alle Parteien eine
Stellungnahme abgegeben haben. Ob
weitere Hersteller und Motoren betroffen sind, ist derzeit nicht bekannt.
Diesel-Fahrverbote sind rechtlich zulässig und möglicherweise unausweichlich.