Betreff
Drohendes Dieselfahrverbot für die Stadt Mainz (FW-G)
Vorlage
1529/2017
Art
Anfrage (Stadtrat)

Seit 2011 liefern sich die Deutsche Umwelthilfe (DUH), das Land Rheinland-Pfalz und die Stadtverwaltung Mainz ein juristisches Katz-und-Maus-Spiel wegen der chronisch schlechten Luft in Mainz. Ein Blick auf den Verlauf der Klagehistorie verdeutlicht, wie einerseits ein Dieselfahrverbot für die rheinland-pfälzische Landeshaupt Mainz immer näher rückt. Zum anderen zeigt der Trend, dass die im Fokus stehenden Luftkonzentrationen des sehr giftigen Gases Stickstoffdioxid (NO2) konsequent über den Grenzwerten liegen. Ab dem 01.01.2018 könnten Fahrverbote für Teile von Mainz ausgesprochen werden.
Zum 01. April 2017 trat die Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Stadt Mainz 2016 bis 2020 in Kraft. Der Plan zeigte jedoch nicht auf, bis wann mit einer Grenzwerteinhaltung zu rechnen ist. Nach Einschätzung der Stadt Mainz würde der entscheidende Durchbruch erst zu erwarten sein, wenn die Busflotte der städtischen Busgesellschaft MVG weitestgehend aus Fahrzeugen der Abgasnorm Euro 6/VI bestehe und diese Fahrzeuge die Grenzwerte nicht nur auf dem Prüfstand, sondern auch im realen Fahrbetrieb einhalten würden.
Die Umweltschützer reichten eine neue Klage ein und setzen damit im juristischen Katz-und-Maus-Spiel einen neuen Akzent. Während also die seit 2011 laufende und immer wieder unterbrochene Klage seit dem 15. Februar 2017 abermals ruhte, reichte die DUH am 07. Juli 2017 beim Verwaltungsgericht Mainz eine gänzlich neue Klage ein. Diesmal beklagt die DUH die Zulassungsbehörde der Stadtverwaltung Mainz, denn VW-Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 bzw. der Motortyp EA 189 sollen nicht auf öffentlichen Straßen fahren dürfen. Durch die Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen sei die Betriebserlaubnis der Fahrzeuge erloschen, die betroffenen Autos daher außer Betrieb zu setzen, so die Argumentation der DUH. Auf Nachfrage signalisierte das Gericht, dass ein diesbezüglicher Gerichtstermin bekannt gegeben werde, sobald alle Parteien eine Stellungnahme abgegeben haben.  Ob weitere Hersteller und Motoren betroffen sind, ist derzeit nicht bekannt.
Diesel-Fahrverbote sind rechtlich zulässig und möglicherweise unausweichlich.