Betreff
Schluss-Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes zu der Klage der Stadt Mainz gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau Flughafen Frankfurt Main von 2007. Hier weiteres Vorgehen
Vorlage
1049/2017
Art
Beschlussvorlage Ausschüsse/Ortsbeiräte
Die
Stadt Mainz verzichtet auf die Einlegung einer Revisions-Nichtzulassungsbeschwerde
gegen den Schluss-Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 11.07.
2017. Unabhängig davon wird sich die Stadt Mainz weiterhin auf allen Ebenen und
mit allen Mitteln gegen Fluglärm einsetzen. Dazu gehört unter anderem eine
weitere Zusammenarbeit mit der Stadt Flörsheim und eine Prüfung, in welcher
Form die noch laufenden Fluglärmklagen seitens der Bürgerschaft unterstützt
werden können.