Begründung:
zu
4.: In der Vergangenheit wurde bei Bauprojekten die Schaffung von 25 %
förderungsfähigem Wohnraum lediglich auf den Anteil der Mietwohnungen des
gesamten Bauvorhabens angerechnet. Das hatte zur Folge, dass der Anteil
förderungsfähigen Wohnraums weit geringer ausfiel, als der Bedarf es erfordert.
Daher sollte auf dem gesamten Gelände Wohnraum so geplant werden, dass
tatsächlich 25 % förderfähiger Wohnraum geschaffen werden kann.
zu
7: Die Bewahrung eines gesunden Stadtklimas und die Auseinandersetzung mit den
Folgen des Klimawandels sind für eine wachsende Stadt wie Mainz eine besondere Herausforderung.
Als Vorbedingung für die Planung sollen daher die Kriterien zur Klimaanpassung,
insbesondere der Schutz vor innerstädtischer Überwärmung stehen. Die Planung
für das neue Stadtquartier soll von Beginn an
von der Grünstruktur her und unter Berücksichtigung der Luftleitbahnen
entwickelt werden.
zu
8. die öffentliche Wiese am Landwehrweg wird besonders am
Wochenende als Spielwiese genutzt. Sie soll eine Entsprechung innerhalb des
Plangebietes, die in ihrer Fläche dem
Zuwachs der Bewohnerzahl durch das neue Wohngebiet Rechnung trägt, finden.