Begründung:
Die Schulbaurichtlinie aus dem Jahre 1978 ist veraltet
und kann den Anforderungen einer modernen Gesellschaft nicht mehr gerecht
werden. Eine Überarbeitung von 2010 hat lediglich das Bereitstellen von
Räumlichkeiten für Ganztagsschulen eingeräumt.
Die Schulbauchrichtlinien sollten die besonderen
Herausforderungen von Kindern mit Behinderung berücksichtigen, sodass
Chancengleichheit in der Bildung ermöglicht werden kann. Das gemeinsame Lernen
in einer inklusiven Schule hat einen besonderen pädagogischen Wert für alle
Beteiligten, kann aber nur durch die Anpassung der örtlichen Gegebenheiten
erfolgen. Dies betrifft nicht nur die Schaffung von Barrierefreiheit, sondern
auch besondere Räumlichkeiten für Kinder mit sozial-emotionalen Störungen. Die
aktuelle Schulbaurichtlinie sieht dies jedoch nicht in ausreichendem Maße vor.
Es wird lediglich auf die Beachtung des Landesgesetzes zur Gleichstellung
behinderter Menschen verwiesen, jedoch nicht auf die spezifischen Anforderungen
von Räumlichkeiten im Schulbetrieb eingegangen.
Außerdem fehlen an den
Schwerpunktschulen Räumlichkeiten, in denen auch zieldifferent mit Schülern mit
besonderen Herausforderungen gearbeitet werden kann. Darüber hinaus sollte auch
überprüft werden, ob die in der jetzigen Schulbaurichtlinie verankerten
Rahmenbedingungen für Ganztagschulen noch zeitgemäß sind.