Betreff
Aktualisierung der Schulbaurichtlinie (ÖDP)
Vorlage
0940/2017
Art
Antrag (Stadtrat)

Begründung:

 

Die Schulbaurichtlinie aus dem Jahre 1978 ist veraltet und kann den Anforderungen einer modernen Gesellschaft nicht mehr gerecht werden. Eine Überarbeitung von 2010 hat lediglich das Bereitstellen von Räumlichkeiten für Ganztagsschulen eingeräumt.

 

Die Schulbauchrichtlinien sollten die besonderen Herausforderungen von Kindern mit Behinderung berücksichtigen, sodass Chancengleichheit in der Bildung ermöglicht werden kann. Das gemeinsame Lernen in einer inklusiven Schule hat einen besonderen pädagogischen Wert für alle Beteiligten, kann aber nur durch die Anpassung der örtlichen Gegebenheiten erfolgen. Dies betrifft nicht nur die Schaffung von Barrierefreiheit, sondern auch besondere Räumlichkeiten für Kinder mit sozial-emotionalen Störungen. Die aktuelle Schulbaurichtlinie sieht dies jedoch nicht in ausreichendem Maße vor. Es wird lediglich auf die Beachtung des Landesgesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen verwiesen, jedoch nicht auf die spezifischen Anforderungen von Räumlichkeiten im Schulbetrieb eingegangen.

 

Außerdem fehlen an den Schwerpunktschulen Räumlichkeiten, in denen auch zieldifferent mit Schülern mit besonderen Herausforderungen gearbeitet werden kann. Darüber hinaus sollte auch überprüft werden, ob die in der jetzigen Schulbaurichtlinie verankerten Rahmenbedingungen für Ganztagschulen noch zeitgemäß sind.