Die AZ berichtete in ihrer
Wochenendausgabe vom 3.6.2017 ausführlich über die
unzumutbaren Zustände im
Mainzer Volkspark; verursacht durch sog. Wildgriller.
Dies berichtete uns auch ein
Mainzer Bürger, der mit seiner Familie am 25.5.2017
Entspannung und Erholung im
Volkspark suchte. Es sei seinen Angaben zufolge wegen der Rauchentwicklung
nicht möglich gewesen, sich dort länger aufzuhalten.
Auffällig sei gewesen, dass die
zum Grillen ausgewiesene Fläche schätzungsweise nur zu ca. 20% belegt war.
Zufällig sei er auf eine „Streife“ von 4 MitarbeiterInnen des Ordnungsamtes
getroffen und habe diese auf die Mißstände angesprochen und als Antwort
erhalten, man habe die „Griller" auf ihr ordnungswidriges Verhalten
hingewiesen. Auf seine Frage, ob das Ordnungsamt keine weiteren Maßnahmen
ergreifen könne erhielt er zur Antwort: „Soll man die Feuerwehr holen?“.
Die Qualität dieser Aussage
lassen wir an dieser Stelle unkommentiert.
Es ist festzustellen, dass
nachweislich Verbote regelmäßig ignoriert werden und die
Vermüllung des
Volksparkgeländes mit Verpackungsmaterial, Essenresten etc. nicht
aufzuhalten ist. Dadurch steigt
die Gefahr der Ausbreitung u.a. von Ratten und somit die Übertragung
ansteckender Krankheiten. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes desavouieren sich
durch ihr Verhalten und an den untragbaren Zuständen ändert sich nichts.