Betreff
Bauleitplanverfahren "Alte Mainzer Straße (He 131)"

a) Änderung Nr. 51 des Flächennutzungplanes der Stadt Mainz im Bereich des Bebauungsplanes "He 131"
hier: - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m §1 Abs. 8 BauGB
- Vorlage inPlanstufe II
- Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

b) Bebauungsplanentwurf "Alte Mainzer Straße (He 131)"
hier: - Vorlage in Planstufe II
- Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Vorlage
0779/2017
Aktenzeichen
61 20 02-Ä51 61 26 He 131
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

 

- siehe Folgeseite -


 

Der Stadtvorstand, der Ortsbeirat Mainz-Hechtsheim, der Bau- und Sanierungsausschuss empfiehlt, der Stadtrat beschließt zu den o.g. Bauleitplanverfahren:

 

 

Zu a)    1. den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m §1 Abs. 8 BauGB,

                2. die Vorlage in Planstufe II,

                3. Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

 

 

Zu b) 1. die Vorlage in Planstufe II,

                2. Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.