Betreff
Auflösung der rechtlich unselbständigen „Peter-Barzen-Stiftung“
Vorlage
0575/2017
Aktenzeichen
50.03
Art
Beschlussvorlage Stadtrat
Der
Sozialausschuss, der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen und der Haupt-
und Personalausschuss empfehlen, der Stadtrat beschließt die beigefügte
Aufhebungssatzung für die Satzung der „Peter-Barzen-Stiftung“ vom 29.06.1966.
Das
Kapital und die Erträgnisse der “Peter Barzen-Stiftung“ werden der „Mainzer
Fürsorgestiftung“ zur Verfügung gestellt. Die „Mainzer Fürsorgestiftung“
übernimmt die Verpflichtung der „Peter-Barzen-Stiftung“ zur Wartung der
Notrufsäule mit Defibrillator.