Betreff
Auflösung der rechtlich unselbständigen „Peter-Barzen-Stiftung“
Vorlage
0575/2017
Aktenzeichen
50.03
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Der Sozialausschuss, der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen und der Haupt- und Personalausschuss empfehlen, der Stadtrat beschließt die beigefügte Aufhebungssatzung für die Satzung der „Peter-Barzen-Stiftung“ vom 29.06.1966.

Das Kapital und die Erträgnisse der “Peter Barzen-Stiftung“ werden der „Mainzer Fürsorgestiftung“ zur Verfügung gestellt. Die „Mainzer Fürsorgestiftung“ übernimmt die Verpflichtung der „Peter-Barzen-Stiftung“ zur Wartung der Notrufsäule mit Defibrillator.