Die elektronische Gesundheitskarte
für Flüchtlinge nach § 264 I SGB V wird bei der Stadt Mainz zum 3. Quartal
(01.07.2017) eingeführt.
Die Stadt Mainz tritt der
Rahmenvereinbarung für nicht Versicherungspflichtige gegen
Kostenerstattung nach § 264 Abs. 1 SGB V in Verbindung mit §§ 1, 1a
Asylbewerberleistungs-gesetz in Rheinland-Pfalz zur Einführung einer
elektronischen Gesundheitskarte für in Mainz lebende Asylbewerberinnen und
Asylwerber bei. Die Verwaltung wird
beauftragt mit der Innungskrankenkasse die erforderlichen Regelungen in einer
Zusatzvereinbarung zur Rahmen-vereinbarung des Landes, auf Basis dieser
Vorlage, zu verhandeln und abzuschließen. Die Aus-wirkungen der Einführung der
elektronischen Gesundheitskarte sind nach einem Jahr zu prüfen.
Der Stadtrat beschließt außerdem die Herstellung der
Deckungsfähigkeit in Höhe von 71.345 € für das HH-Jahr 2017 und in Höhe von
142.690 € für das HH-Jahr 2018 zwischen Personal- und Sachkosten.