Betreff
Bauleitplanverfahren "H 98" (Planstufe I)
a) Änderung Nr. 50 des Flächennutzungsplanes der Stadt Mainz im Bereich des Bebauungsplanentwurfes "Schützenhaus Fort Gonsenheim (H 98)"
hier: - Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB
- Vorlage in Planstufe I
- Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

b) Bebauungsplanentwurf "Schützenhaus Fort Gonsenheim (H 98)"
hier: - Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB
- Vorlage in Planstufe I
- Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Vorlage
0271/2017
Aktenzeichen
61 20 02 Ä 50 + 61 26 HM 98
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

- siehe Folgeseite -

 

 

 

Der Stadtvorstand / der Bau- und Sanierungsausschuss / der Ortsbeirat Mainz-Hartenberg/Münchfeld empfiehlt / der Stadtrat beschließt zu den beiden o. g. Bebauungsplanverfahren

 

1.        den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB,

2.        die Vorlage in Planstufe I,

3.        die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Aushangverfahren.