Seit
längerem wird in Mainz über die Errichtung einer weiteren Integrierten
Gesamtschule (IGS) diskutiert. Für einen solchen Schritt müssen jedoch
bestimmte Kriterien erfüllt sein. In der Verwaltungsvorlage 1777/2015 vom 14.
Oktober 2015, die im Schulträgerausschuss am 11. November 2015 behandelt wurde,
konnte man hierzu unter anderem wörtlich folgendes lesen: „Gemäß dem aktuellen
Leitfaden zur Schulentwicklungsplanung muss nach der Beantragung einer weiteren
IGS im ersten Aufnahmeverfahren der neuen Schule eine Quote von mindestens 30 %
der aufzunehmenden Kinder mit einer Notensumme von 3-7 (Leistungsgruppe 1)
erreicht werden. Die Notensumme errechnet sich aus den Zeugnisnoten der Fächer
Deutsch, Mathematik und Sachunterricht. Hieran ist eine Beantragung in Mainz
bisher gescheitert.“ Der Beschlussvorlage ist zu entnehmen, dass in den
Schuljahren 2012/2013, 2013/2014, 2014/2015 und 2015/2016 nur ein einziges Mal
die erforderliche Quote erfüllt wurde. Es heißt im Text deshalb im weiteren
Verlauf wörtlich: „Angesichts der oben dargelegten Voraussetzungen hätte
derzeit eine Antragstellung auf eine weitere IGS beim Ministerium für Bildung,
Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur keine Aussicht auf Erfolg.“